Entwurf zum Jahressteuergesetz 2024 ohne Entlastung
Die Ampelregierung hat im Bundeskabinett den Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 beschlossen. Allerdings beinhalte der Entwurf keine steuerliche Entlastung für die Landwirtinnen und Landwirte, sagt der agrarpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Marco Mohrmann: „Anders als wiederholt angekündigt, ist dem Entwurf keine Tarifglättung bei der Einkommensteuer auf land- und forstwirtschaftliche Einkommen zu entnehmen.“ Die Tarifglättung war von Bundesfinanzminister Lindner als Ausgleich für den stufenweisen Wegfall der Agrardieselrückvergütung eingebracht worden.
„Wenn da nichts kommt, ist das ein klarer Wortbruch.“
Marco Mohrmann, agrarpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion
Mit der zudem angekündigten Absenkung des Durchschnittssatzes für pauschalierende Landwirtinnen und Landwirte bei der Umsatzsteuer komme es zu einer zusätzlichen Belastung der Betriebe. „Die Ampelregierung sieht in ihrem Referentenentwurf vor, den Pauschalierungssatz von 9 Prozent zunächst auf 8,4 Prozent und ab dem 1. Januar 2025 auf 7,8 Prozent zu senken. Für Landwirtinnen und Landwirte stellt das nach Angaben des Bundesfinanzministeriums eine zusätzliche Belastung in Höhe von 95 Mio. Euro pro Jahr dar“, sagt Mohrmann. „Es ist äußerst bedrückend zu sehen, dass von all den Ankündigungen der FDP zur Stärkung der heimischen Landwirtschaft in den letzten Jahren nichts umgesetzt wurde. Ganz im Gegenteil: Die Belastungen steigen weiter an, auch im Steuerrecht. Landwirtinnen und Landwirte werden von der Ampelregierung mal wieder im Stich gelassen“, beklagt der Agrarexperte.
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