Biogas und Biomethan: Verlässliche Perspektiven für Niedersachsen

Zusammenfassung der bisherigen Positionen der CDU-Landtagsfraktion zum Thema Biogas

Biogas ist für Niedersachsen sowohl energiepolitisch als auch wirtschaftlich von besonderer Bedeutung: Es stärkt durch zusätzliche Einkommens- und Wertschöpfungseffekte landwirtschaftliche Betriebe und folglich den gesamten ländlichen Raum; zugleich ist es als regelbarer, dezentral verfügbarer und systemdienlicher Energieträger ein wichtiger Baustein für Versorgungssicherheit und Netzstabilität.

Niedersachsen verfügt bereits heute über rund 1,6 Gigawatt installierte Biogasleistung. Nach Einschätzung von Branchenvertretern besteht darüber hinaus weiteres Potenzial in vergleichbarer Größenordnung, ohne dass zusätzliche Anlagen errichtet oder weitere Inputstoffe eingesetzt werden müssten. Diese Spielräume müssen erhalten und nutzbar gemacht werden.

Die gegenwärtigen Rahmenbedingungen werden der strategischen Bedeutung von Biogas und Biomethan jedoch nicht gerecht. Maßgeblich ist dies auf energiepolitische Fehlsteuerungen der früheren Ampel-Koalition zurückzuführen. Trotz einzelner Nachbesserungen sind die Rahmenbedingungen weiterhin von übermäßiger, volatiler Regulierung und fehlender Investitionssicherheit geprägt.

Erforderlich sind nun verlässliche und praxistaugliche Regelungen, die bestehende Wirtschaftlichkeit sichern sowie zugleich einen Beitrag zur Systemstabilität leisten. Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag setzt sich deshalb für folgende Maßnahmen ein:

1. EEG-Ausschreibungen müssen ausgeweitet werden.

Die bisherigen Ausschreibungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – obwohl jüngst begrüßenswerterweise erhöht – reichen nicht aus, um flexibilisierte Bestandsanlagen dauerhaft im Markt zu halten. Gerade diese Anlagen werden jedoch für ein stabiles, zunehmend erneuerbares Stromsystem benötigt. Ein höheres Ausschreibungsvolumen bedeutet dabei nicht automatisch den Neubau zusätzlicher Anlagen, sondern vor allem, dass mehr bestehende oder modernisierte Anlagen einen Zuschlag erhalten und damit wirtschaftlich weiterbetrieben oder flexibilisiert werden können. Deshalb muss das Ausschreibungsvolumen für Biogas und Biomethan spürbar angehoben werden.

Zugleich sind im Hinblick auf die auslaufenden EEG-Verträge Übergangsregelungen für Anlagen erforderlich, die bis zum Ende des Jahres 2026 genehmigt oder in Betrieb genommen werden. Bestandsanlagen, die mindestens 20 Prozent der ursprünglichen Investitionssumme in ihre Flexibilisierung investieren, müssen zudem frühzeitig an neuen Ausschreibungen teilnehmen können. Darüber hinaus braucht es gezielte Anpassungen zugunsten hofnaher, güllebasierter Kleinanlagen bis 150 Kilowatt. Dazu gehört insbesondere eine Änderung des § 44 EEG, damit die Obergrenze der Sondervergütungsklasse an die Bemessungsleistung anknüpft und flexible Fahrweisen ermöglicht.

2. Bestandsanlagen brauchen verlässliche Anschlussregelungen.

Das zentrale Problem vieler Betreiber liegt im Auslaufen bestehender Fördertatbestände. Zahlreiche Anlagen werden in den kommenden Jahren aus der Vergütung fallen, obwohl sie weiterhin für Residuallast, Wärmeversorgung und kommunale Planung gebraucht werden. Deshalb sind belastbare Anschlussregelungen im EEG notwendig. Dazu zählen die erneute Teilnahme an Ausschreibungen nach wesentlichen Flexibilisierungsinvestitionen, praktikable Übergangsregelungen für auslaufende Fördertatbestände und in den Fällen, in denen auf Grundlage der geltenden Rechtslage bereits Bauanträge gestellt oder Projekte begonnen wurden, flexible Übergangsmodelle. Sofern das EEG nicht zeitnah novelliert wird, müssen bestehende Regelungen erforderlichenfalls unbürokratisch verlängert werden.

3. Flexibilität muss im EEG und im Strommarktdesign besser vergütet werden.

Der besondere Wert von Biogasanlagen liegt in ihrer Steuerbarkeit. Diese Systemleistung wird bislang nicht angemessen berücksichtigt. Deshalb müssen die Flexibilitätszuschläge im EEG angehoben und so ausgestaltet werden, dass Investitionen in größere Gasspeicher und flexible Betriebsweisen im Allgemeinen wirtschaftlich tragfähig werden. Darüber hinaus muss Biogas als heimische, dezentrale und regelbare Erzeugungsform in einem künftigen Kapazitätsmechanismus ausdrücklich berücksichtigt werden.

4. Der Netzzugang für Biomethan muss im EnWG gesichert bleiben.

Besonders kritisch sind die derzeit diskutierten Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die den privilegierten Netzzugang für Biomethan durch mögliche Einschränkungen, zusätzliche Kündigungsmöglichkeiten und die vollständige Verlagerung der Netzanschlusskosten auf die Betreiber erheblich verschlechtern würden. Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag setzt sich mit Nachdruck dafür ein, auf derartige Verschärfungen zu verzichten; der privilegierte Anschluss von Biomethan an das Gasnetz muss erhalten bleiben. Zugleich ist die Gasnetzzugangsverordnung so weiterzuentwickeln, dass die Einspeisung einfacher, schneller und kostengünstiger möglich wird. Auch die anstehende Umsetzung der novellierten europäischen Gasmarktregeln in deutsches Recht darf nicht zu neuen Belastungen führen.

5. Substratvorgaben und Betriebsauflagen müssen praxistauglicher werden.

Neben dem Maisdeckel bestehen weitere regulatorische Hemmnisse, die einer stärkeren Nutzung vorhandener Potenziale entgegenstehen. Dabei bestehen insbesondere bei Gülle, Mist sowie kommunalen und industriellen Bio- und Reststoffen zusätzliche Potenziale, die bislang aufgrund regulatorischer Hürden nicht hinreichend erschlossen werden. Der Maisdeckel ist in den vergangenen Jahren schrittweise abgesenkt worden und beträgt für neu bezuschlagte Anlagen inzwischen nur noch 25 Prozent. Diese Vorgabe wird den unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten und den verfügbaren Substraten nicht gerecht. Vor diesem Hintergrund sollte die Absenkung des Maisdeckels zurückgenommen und durch stärkere Anreize für den Einsatz von Gülle, Mist und anderen Reststoffen flankiert werden.

Zugleich bedarf es einer Überarbeitung der Störfallverordnung für Biogasanlagen. Die geltenden Anforderungen müssen auf ihre Praxistauglichkeit und Verhältnismäßigkeit überprüft und stärker an den Regelungen für Erdgas ausgerichtet werden. Dabei sind auch innovative biogene Verfahren wie die Pyrolyse angemessen zu berücksichtigen. Auch das Zertifizierungsverfahren nach der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung muss deutlich vereinfacht werden, damit unnötige bürokratische Lasten abgebaut werden können.

Fazit

Für die Zukunft von Biogas und Biomethan kommt es jetzt auf einen belastbaren und investitionsfreundlichen Rechtsrahmen an, der vom EEG über das EnWG bis hin zu den betrieblichen Vorgaben konsistent ausgestaltet ist. Nur wenn Ausschreibungen, Anschlussregelungen, Flexibilitätsvergütung, Netzzugang und Substratregeln sachgerecht weiterentwickelt werden, kann Niedersachsen seine Stärken als Agrar- und Energieland konsequent nutzen. Diese notwendigen Weichenstellungen wird die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag aktiv vorantreiben.

Weitere Beiträge

Niedrige Düngemittelmengen belegen verantwortungsvolles Handeln der Landwirtschaft

„Die aktuellen Zahlen zeigen erneut, dass die niedersächsischen Landwirtinnen und Landwirte verantwortungsvoll und mit Augenmaß düngen. Der Einsatz stickstoffhaltiger Düngemittel liegt bereits im vierten Jahr in Folge deutlich unter den gesetzlich zulässigen Obergrenzen. Beim Gewässerschutz sind Niedersachsens Landwirtsfamilien in den vergangenen Jahren also erheblich in Vorleistung gegangen“, so äußert sich Dr. Marco Mohrmann zum Nährstoffbericht 2024/2025 der Landwirtschaftskammer. Für den agrarpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion in Niedersachsen sei es richtig, dass der Bund mit Hochdruck an der Umsetzung des Verursacherprinzips im Düngerecht arbeitet. Ziel müsse sein, die bestehenden Regelungen stärker an den tatsächlichen Belastungen auszurichten und Landwirtinnen und Landwirten dort mehr Handlungsspielraum zu geben, wo die Datenlage dies rechtfertigt.

Weiterlesen »

Landesregierung bleibt beim Wolf hinter den Möglichkeiten des Bundesrechts zurück

„Mit dem vorliegenden Vorschlag zur Aufnahme des Wolfs in das NJagdG reagiert die Landesregierung zwar auf die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdrecht. Aus unserer Sicht bleibt der Entwurf jedoch an entscheidenden Stellen hinter den Möglichkeiten des Bundesrechts zurück: Er lässt wichtige Fragen des praktischen Wolfsmanagements offen und nutzt die durch den Bund eröffneten Spielräume für den Schutz von Weidetierhaltung, Deichschutz und ländlichem Raum nicht konsequent aus“, kommentiert Dr. Marco Mohrmann, agrarpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion in Niedersachsen, die aktuelle Entwicklung dazu.

Weiterlesen »

Dr. Marco Mohrmann

Dr. Marco Mohrmann

Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Bremervörde
CDU-Kreisverband Rotenburg

Lange Straße 23
27404 Zeven
Telefon: 04281 953 60 52
E-Mail: dialog@marco-mohrmann.de