Heizkostenzuschüsse können ab 4. Mai beantragt werden

Der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Marco Mohrmann hat in den vergangenen Wochen immer wieder darauf hingewiesen, dass die Landesregierung bei der finanziellen Unterstützung für private Haushalte, die mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern heizen, schnell handeln muss.

Am 4. Mai wird in Niedersachsen nun ein Online-Portal freigeschaltet, über das betroffene Haushalte rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfen beantragen können. Diese Hilfe soll Haushalte entlasten, die aufgrund starker Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks besonders belastet sind. Die Härtefallhilfe ist für Privathaushalte vorgesehen, die vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten.

Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021. Betroffene können Rechnungen aus dem Zeitraum vom 1. Januar bis zum Dezember 2022 einreichen und so einen direkten Zuschuss von maximal 2.000 Euro pro Haushalt erhalten. Voraussetzung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro.

Über einen Online-Rechner kann ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt, und zwar unter: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/StartService/HEIZKOSTEN

Entlastet werden können sowohl Eigentümer von Heizungsanlagen als auch Mieter. Eigentümer können dabei selbst die Hilfen beantragen. Wenn die Feuerstätte zentral durch einen Vermieter oder eine Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) betrieben wird, sind Vermieter beziehungsweise die WEG antragsberechtigt. Dabei muss der Vermieter erklären, dass er die erhaltene Förderung an seine Mieter weiterleitet.

Marco Mohrmann fordert von der Landesregierung ein schlankes und unbürokratisches Antragsverfahren. Neben dem elektronischen Weg soll es auch eine Möglichkeit für einen Papierantrag geben. Es gab bereits viele Anfragen dazu im Abgeordnetenbüro Mohrmanns. Unterstützung bei der Antragstellung wird unter anderem von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege (AWO, Caritas, DRK, Diakonie, Landesverband der jüdischen Gemeinden, Paritätischer Wohlfahrtsverband) angeboten, denen Mohrmann dafür ausdrücklich dankt.

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Dr. Marco Mohrmann

Dr. Marco Mohrmann

Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Bremervörde
CDU-Kreisverband Rotenburg

Lange Straße 23
27404 Zeven
Telefon: 04281 953 60 52
E-Mail: dialog@marco-mohrmann.de